Vorher- / Nachher Bilder

Seit dem 01.04.2006 ist es uns aufgrund der Änderungen des Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt „… die bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der ärztlichen Behandlung …“ darzustellen (§11, Abs. 5b).

Dies verbietet uns „Vorher – Nachher – Fotos’’ von Patientinnen und Patienten, ebenso wie Schemazeichnungen nach deutschem Recht im Internet zu veröffentlichen.

Gerne geben wir Ihnen jedoch in einem persönlichen Beratungsgespräch möglichst ausführliche und umfangreiche Informationen und können Ihnen Bilder von bereits erfolgten Operationen zeigen.